Campingplatzordnung

Die Verwaltung des Campingplatzes Friedrichshafen Fischbach heißt Sie herzlich willkommen und wünscht Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Wir sind bemüht Ihre Ferientage so angenehm wie möglich zu gestalten.
In herrlicher Lage am Ufer des Bodensees finden Sie sicher die ersehnte Erholung und Entspannung.
Im Interesse aller anwesenden Campinggäste werden Sie jedoch gebeten, alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft der Campinggäste stören könnte.

Bei Ihrer Ankunft bitten wir Sie, die Meldezettel auszufüllen und Ihren Personalausweis vorzuzeigen, auch dann, wenn Sie den Campingplatz nur für kurze Zeit als Besucher betreten. Die zur Festlegung der Gebühren erforderlichen Angaben sind bei der Anmeldung an der Rezeption mitzuteilen.
Aus Rücksicht auf unsere Gäste können Personen unter 18 Jahren nur in Begleitung eines Elternteils aufgenommen werden.

Die Entrichtung der Platzgebühr erfolgt bei der Abreise ab 8.00 Uh - 11.00 Uhr. Die Abreise sollte vor 11.30 Uhr erfolgen, da wir sonst eine weitere Übernachtungsgebühr berechnen müssen. Bitte hinterlassen Sie bei der Abreise einen sauberen Standplatz.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Stellen Sie Fernsehgeräte und Radios usw. immer so leise ein, dass Sie andere nicht stören.
Das Fahren mit Fahrzeugen aller Art ist auf das dringend Notwendige zu beschränken und nur auf den hierfür vorgesehenen Wegen im Schritttempo gestattet.

Die Nachtruhe beginnt um 22.00 Uhr und dauert bis 8.00 Uhr früh. Mittagsruhe ist von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr, während diesen Zeiten ist die Schranke geschlossen und es dürfen auch keine Fahrzeuge auf dem Platz bewegt werden.

Wir bitten Sie die sanitären Anlagen so zu verlassen, wie Sie sie vorgefunden haben. Kinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitär- und Toilettenräume.

Beachten Sie bitte unbedingt unser Müllsammel- und Trennsystem (Wertstoffbehälter für Altglas, Dosen, Papier, Verpackungen) sowie den Behälter für Restmüll auf dem Parkplatz.

In die Regenwasserschächte am Wegesrand kein Abwasser einleiten.

Abwasser sind mit geeigneten Behältern aufzufangen. Die Entleerung muss in den hierfür vorgesehenen Raum innerhalb der Sanitäranlage erfolgen.

Unser Gelände steht unter Natur- und Land-schaftsschutz. Unterlassen Sie bitte deshalb das Abreißen / Schneiden von Ästen an Bäumen und Sträuchern.
Umgrenzen der Standplätze mit Gräben und Einfriedungen ist nicht gestattet. Bitte achten Sie auch darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, -schnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet wird. Es dürfen keine offenen Feuer entfacht werden. Das Grillen ist bis 23.00 Uhr erlaubt, sofern hierfür eine sichere und geeignete Vorrichtung verwendet wird und keine Belästigung für andere Gäste ausgeht. Nicht gestattet ist das Nutzen von Grillschalen o.ä. auf den Rasenflächen.
Eine Haftung für Unfälle und Verletzungen oder für beschädigte Gegenstände wird nicht übernommen.

Das Baden im See geschieht auf eigene Gefahr.
Das Füttern von Wildvögel ist nicht gestattet.
Hunde sind auf dem Campingplatz nicht erlaubt.
Händler und Personen, die auf dem Campingplatz ein Gewerbe ausüben wollen, haben keinen Zutritt.

Die Campingplatzverwaltung ist berechtigt, das Hausrecht auszuüben, d.h. sie kann die Aufnahme von Personen verweigern oder Gäste vom Platz verweisen, wenn dies im Interesse anderer Campinggäste sowie der Sicherheit und Ordnung des Platzes erforderlich erscheint. Gegebenenfalls müssen wir Strafanzeige erstatten.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt.

Ihre Campingplatzverwaltung Friedrichshafen-Fischbach


Campingplatz Friedrichshafen - Fischbach
Restaurant Schiffle
Grenzösch 3
88048 Friedrichshafen
Tel.: +49 7541 42059
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